MitarbeiterInnen & Parteienverkehr
Gemeindeamt
Bauhof
BB
Bereitschaft Bauhof
+43 664 3819468
Günther Spörk
Bauhofleiter
Keine Kontaktdetails verfügbar
Benjamin Groß
Keine Kontaktdetails verfügbar
Johannes Hanfstingl
Keine Kontaktdetails verfügbar
Peter Hauser
Keine Kontaktdetails verfügbar
Robert Lederer
Keine Kontaktdetails verfügbar
Thomas Kracher
Keine Kontaktdetails verfügbar
Rene Herbst
Keine Kontaktdetails verfügbar
Walter Vales
Keine Kontaktdetails verfügbar
Kundmachung gemäß § 13 Abs 2 und Abs 5 AVG:
I. Parteienverkehrszeiten:
Mo: 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di, Do & Fr.: 8-12 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung!
Mittwoch ist kein Parteienverkehr!
Amtsstunden:
Mo: 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di, Do & Fr.: 8-12 Uhr
II. Rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen:
Für die rechtswirksame Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Rechtsmittel und sonstigen Mitteilungen (§ 13 Abs 1 AVG) stehen ausschließlich folgende Adressen zur Verfügung:
Postalisch: Gemeinde Bad Blumau, 8283 Bad Blumau 65
Per Telefax: +43 3383 2206-15
Per E-Mail: gde@bad-blumau.gv.at
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von der Gemeinde Bad Blumau entgegengenommen werden.
Die Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail der Gemeinde Bad Blumau sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, sie werden aber nur während der Amtsstunden betreut.
Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Diese Anbringen gelten daher auch dann, wenn sie bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Bad Blumau gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (eingelangt) und werden erst ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.